Das bieten wir:
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Angenehmes Arbeitsklima |
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Sicherer und unbefristeter Arbeitsplatz |
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Eine der Aufgabe angemessene Vergütung in der Entgeltgruppe P 11 gemäß Tarifvertrag DRK Sachsen Betriebliche Altersversorgung Garantierte Jahressonderzahlung Zahlung vermögenswirksame Leistungen |
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Arbeit in Vollzeit (40 Wochenstunden) |
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Angebote zur persönlichen Entwicklung durch Fort- und Weiterbildung |
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Umfassende DRK Mitarbeitendenvorteilswelten wie. z. B LVB-JobTicket; LVB-DeutschlandTicket, Tankkarte oder JobRad |
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30 Tage Urlaub |
Das sind die Aufgaben:
- Leitung des ambulanten Bereiches, einschließlich Personalverantwortung für die unterstellten Mitarbeiter*innen und Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft
- Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Pflegeversorgung
- Touren- und Dienstplanung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte
- Koordination der Pflegeprozesse sowie Sicherstellung eines reibungslosen Arbeitsablaufs
- Umsetzung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagements
- Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen (MD, Heimaufsicht etc.)
- Erstgespräche, Pflegeberatung und kontinuierliche Kundenbetreuung
- Ansprechpartner*in für Klient*innen, Angehörige und Kooperationspartner
- Verantwortung für die Pflegedokumentation und Leistungsnachweise
- Mitwirkung bei der Budgetplanung und wirtschaftlichen Steuerung des Pflegedienstes
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenkassen und externen Dienstleistern
Das wünschen wir uns:
- Abgeschlossenes Studium des Pflegemanagements oder vergleichbare Qualifikation
- Qualifikation PDL (mind. 460 Stunden) wünschenswert
- Berufserfahrung in der ambulanten Pflege, vorzugsweise mit Leitungserfahrung
- Unternehmerisches Denken und Handeln sowie eine selbstständige Arbeitsweise
- Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, Diskretion und Vertrauenswürdigkeit
- Einen zielorientierten Führungsstil und eine offene Kommunikation
- Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS‐Office‐Produkten, Dienstplanprogrammen und eine hohe IT‐Affinität
- Bescheinigung über den doppelten Masernschutz gemäß
§ 20 IfSG - Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (ohne Eintragung)