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PRAXISANLEITER*IN
RETTUNGSDIENST

ab sofort Vollzeit unbefristet

         Wir bieten:

   Icon Wertschätzendes Arbeitsklima in einem engagierten Team

   Icon Sicherer und unbefristeter Arbeitsplatz in Leipzig auf hochwertigen Einsatzmitteln mit modernster Medizintechnik Digitales Qualitätsmanagement sowie digitale Einsatzdokumentation

   Icon Attraktive Vergütung entsprechend der Qualifikation und gemäß Tarifvertrag DRK Sachsen/ver.di zuzüglich tariflicher Zulagen

Anerkennung von aktiver Beschäftigungszeit im Rettungsdienst Attraktive Vergütung für Sonderaufgaben und Zusatzdienste Finanzielle Förderung des C1-Führerscheins und Kostenübernahme der FeV-Untersuchung zur Führerschein­Verlängerung
• Garantierte Jahressonderzahlung
• Betriebliche Altersversorgung
• Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
Icon Rahmendienstplan mit persönlichen Wunschoptionen
Icon Ausführliche Einarbeitung
Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Unterstützung bei der Erlangung von Zusatzqualifikationen

Icon Umfassende DRK Mitarbeitendenvorteilswelten
Individuell wählbare Vorteile (LVB-JobTicket oder Tankgutschein)

Icon 30 Tage Grundurlaub und Zusatzurlaub bis zu 6 Tage



Das erwartet Sie:

  • Eine zusätzliche Funktion neben den üblichen Aufgaben als Notfallsanitäter*in
  • Planung, Dokumentation und Bewertung des Ausbildungs-standes aller Mitarbeiter*innen im Unternehmen, angefangen von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, Notfallsanitäter-Auszubildenden (m/w/d) und Praktikant*innen
  • Verantwortlichkeit für die sichere Anwendung aller theoretisch erlernten Algorithmen und Maßnahmen
  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Lehrrettungswache

Sie bringen mit:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäter*in mit mind. zweijähriger Berufserfahrung (ab Einsatz als Praxisanleiter*in)
  • Qualifizierung Praxisanleiter*in wünschenswert
  • Mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich der Notfallrettung
  • Lehrgang nach Vorgaben der Hilfsorganisation
  • Einweisung nach Medizinproduktebetreiberverordnung (oder MPBetreibV)
  • Bescheinigung über den doppelten Masernschutz gemäß
    § 20 IfSG
  • Aktuelles Führungszeugnis (ohne Eintragung)




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