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REINIGUNGSMITARBEITER*IN

zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teilzeit befristet Ausschreibungsnr. 018/2026

Damit sich unsere Bewohner*innen besonders wohl in unseren Einrichtungen fühlen, reinigen wir in unserem Alten- und Pflegeheim sowie in unserer Wohn- und Wohnpflegestätte für Menschen mit Behinderung selbst.
Suchen Sie derzeit eine neue Herausforderung? Dann komplettieren Sie unser Reinigungsteam als neue*r Kolleg*in.

Das bieten wir:

Icon Sehr angenehmes Arbeitsklima
Gestaltungsmöglichkeiten
Stellung der Arbeitskleidung
Icon Befristete Tätigkeit bis zum 31.12.2026 
Icon Eine der Aufgabe angemessene Vergütung (über Mindestlohn) in der Entgeltgruppe E3 gemäß Tarifvertrag DRK Sachsen/ver.di
• Betriebliche Altersversorgung
• Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
• Garantierte Jahressonderzahlung
• Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen



Icon Arbeit in Teilzeit (30 Wochenstunden)
Arbeitszeit in der Regel zwischen 7:00 Uhr und 14:30 Uhr (individuelle Absprachen möglich)
Icon Angebote zur persönlichen Entwicklung durch Fort- und Weiterbildung
Icon Umfassende DRK Mitarbeitendenvorteilswelten
Individuell wählbare Vorteile wie LVB-DeutschlandticketTicket oder Tankgutschein
Icon 30 Tage Urlaub

Das sind die Aufgaben:

  • Hygienische Reinigung der Einrichtung nach vorliegendem Leistungsverzeichnis und Reinigungsplänen
  • Reinigung von Böden, Sanitärbereichen, Nasszellen, Empfangsbereichen, Treppenhäusern, Bürobereichen, Besprechungsräumen, Küchenbereichen, textiler Ausstattung und Glasflächen
  • Fach- und sachgerechte Beseitigung von Abfällen 
  • Wirtschaftlicher und bewusster Umgang mit den verwendeten Reinigungsmaterialien 
  • Korrekte Lagerung, Auswahl, Vorbereitung und sichere Dosierung der Oberflächenbehandlungsmittel (auch in Kombination mit Desinfektionsmitteln)

Das wünschen wir uns:

  • Erfahrung in der Reinigung wünschenswert
  • Einen Sinn für Sauberkeit und Ordnung und das Erkennen von Verschmutzungen an Oberflächen
  • Bereitschaft zum Wochenenddienst
  • Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (ohne Eintragung)
  • Bescheinigung über den ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 IfSG